Fahrerlaubnisuntersuchung
Für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1E, die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern, die das 50.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich zum Sehtest eine Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung vorzulegen.
Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann auch durch den Hausarzt erfolgen.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50.Lebensjahr vollendet haben, sowie für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 60.Lebensjahr vollendet haben, ist ein Betriebs-oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.
Diese müssen von einem leistungspsychologisch ausgerichteten Facharzt für Arbeitsmedizin (oder Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden. Austellung einer Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV.